Karriere

Ihre Karriere in der Windenergie: bei uns und mit uns.


  • Unbefristete Verträge
  • Übertarifliche Bezahlung
  • 600 € Gesundheitsbudget

Der Wandel ist die einzige Konstante im Leben - das gilt auch (oder besonders) für unsere Arbeitswelt.

Erfahren Sie auf unserer Website, was wir für Sie tun können und welche Vorteile Sie durch eine Zusammenarbeit mit uns haben.

Unsere erfahrenen Personaldisponenten erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihr Profil und suchen das Unternehmen und die Stelle - in Personalüberlassung oder Personalvermittlung - aus, die am besten zu Ihren persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen passt.

  • Techniker beim Überstieg vom Serviceschiff auf die Bootslandung
  • Zwei Techniker gesichert auf dem Dach einer Gondel
  • Techniker mit Werkzeugtaschen am Turmfuß einer Onshore-Anlage
  • Turmsegmente und Gondeln auf einem Hafenterminal
  • Kollege erläutert am Flipchart im Büro Hamburg
  • Planungsrunde zu dritt am Tisch mit Flipchart und Laptop
  • Zwei Kollegen im Flur auf dem Weg zum nächsten Termin
  • AllCon-Team im Gespräch am Messestand

Offene Stellen

Suchen Sie sich Ihren nächsten Einsatz.


Techniker, Monteure, Elektriker und Quereinsteiger - onshore wie offshore, bundesweit und international. Suchen Sie nach Tätigkeit oder Ort.

Die Stellenübersicht wird geladen. Sie erreichen alle offenen Stellen auch direkt unter allcon.eu/jobs.

Ihr Arbeitgeber

Seit 2004 nichts anderes als Windenergie.


  • 2004

    Seit 2004 spezialisiert
    auf Windenergie

  • 250+

    Tätig in 250+
    Windparks weltweit

  • 25+

    In 25+ Ländern
    weltweit im Einsatz

  • 100%

    100% Sicherheit & Qualität
    stehen an erster Stelle

Was wir bieten

Ihre Vorteile.


  • Unbefristete Arbeitsverträge
  • Zugang zu Europas größter digitaler Gesundheitsplattform, inkl. digitalem Gesundheitscoach
  • Gesundheitsbudget in Höhe von 600 € p.a. für z. B. Massagen, Brillen, Arzneimittel, Heilpraktikerleistungen u. v. m.
  • Gesundheitsleistungen auch für Familienangehörige und Freunde
  • Gesundheitsservices, wie z. B. das Gesundheitstelefon und Facharzttermin­vereinbarung innerhalb von 5 Tagen
  • Tarifvertraglich geregelte Konditionen (Tarifvertrag BAP/DGB)
  • Freie Wohnortwahl
  • Übertarifliche Bezahlung
  • Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten = breitgefächerte Berufserfahrung
  • Großes Kundenportfolio = Anlagenvielfalt
  • Langfristige und „exotische" Arbeitsplätze
  • Hochwertige Ausrüstung und Arbeitskleidung
  • Qualifizierte, branchenerfahrene Ansprechpartner

So läuft es ab

Vom Profil zum passenden Einsatz


  1. 1

    Profil erstellen

    Unsere erfahrenen Personaldisponenten erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihr Profil - mit Ihren Fähigkeiten, Kenntnissen und Vorstellungen.

  2. 2

    Stelle auswählen

    Wir suchen das Unternehmen und die Stelle aus, die am besten zu Ihren persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen passt - in Personalüberlassung oder Personalvermittlung.

  3. 3

    Festanstellung

    Mit Ihrer Festanstellung bei AllCon werden Sie ein wichtiger Bestandteil unseres Teams - unbefristet, tarifgebunden und mit fester Ansprechperson.

  4. Übernahme möglich

    Entscheidet sich ein Kunde für eine Festanstellung, entscheiden Sie in Abstimmung mit uns individuell, ob Sie in das betreffende Unternehmen wechseln möchten.

Zwei Wege

Personalüberlassung oder Personalvermittlung.


  • Personalüberlassung

    Mit uns beschreiten Sie einen interessanten Weg zu abwechslungsreichen Tätigkeiten und neuen Herausforderungen mit leistungsgerechter Entlohnung. Mit Ihrer Festanstellung bei AllCon werden Sie ein wichtiger Bestandteil unseres Teams.

  • Personalvermittlung

    Von der Personalüberlassung zur Personalvermittlung: Viele Unternehmen entscheiden sich nach einiger Zeit, Mitarbeiter, die bereits im Unternehmen gearbeitet haben, in eine Festanstellung zu übernehmen. In Abstimmung mit uns entscheiden Sie individuell, ob Sie gerne in das betreffende Unternehmen wechseln möchten.

Tarifverträge und Zuschläge

Tarifvertrag & Branchenzuschläge.


Eine tarif- und leistungsgerechte Entlohnung unserer Mitarbeiter ist für uns als Arbeitgeber selbstverständlich.

Tarifvertrag BAP/DGB

Die AllCon Service & Dienstleistungs GmbH setzt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung auf den Tarifvertrag des Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), der mit den Einzelgewerkschaften des DGB abgeschlossen wurde und ein faires Einkommen nach der entsprechenden Entgeltgruppe garantiert.

Darin sind außerdem die Anzahl der Urlaubstage, die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, Kündigungsfristen und Regeln für das Arbeitszeitkonto festgelegt.

Branchenzuschläge

Zusätzlich zu den tariflichen Löhnen werden seit Ende 2012 in bestimmten Branchen sogenannte Branchenzuschläge gezahlt. Grundlage sind die Branchenzuschlagstarifverträge, die zwischen den Verbänden BAP und iGZ sowie den jeweiligen Branchengewerkschaften ausgehandelt wurden. Ziel der Verträge ist eine Annäherung der Zeitarbeitslöhne an die im Kundenbetrieb gezahlten Entgelte der Stammbelegschaft.

Angefangen mit der Metall-/Elektro- sowie der Chemiebranche werden inzwischen in rund einem Dutzend Branchen diese Zuschläge gezahlt. Die Zuschläge erhalten Sie als Mitarbeiter, wenn der Einsatz in einem branchenzugehörigen Unternehmen mehrere Wochen andauert. Mit steigender Überlassungsdauer vergrößern sich die Aufzahlungen - in der Spitze werden je nach Branche bis zu 50 Prozent Zuschlag gezahlt.

FAQ Branchenzuschläge

Was Sie zu den Zuschlägen
wissen sollten.


Wird der Branchenzuschlag auch gezahlt bei Krankheit und Urlaub?

Wenn Sie sich in einem laufenden Einsatz befinden, werden die Branchenzuschläge auch bei Urlaub und Krankheit weiter bezahlt.

Wenn kein Branchenzuschlag zutrifft, was verdiene ich dann?

Sie verdienen dann das normale Gehalt, das anhand Ihrer Entgeltgruppe mit Ihnen vertraglich vereinbart wurde.

Verdiene ich das Gleiche wie festangestellte Mitarbeiter?

Die Vergütung in der Arbeitnehmerüberlassung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das geltende Tarifwerk, die Einsatzdauer sowie die Regelungen des jeweiligen Kundenunternehmens. In vielen Einsätzen profitieren unsere Mitarbeiter von Branchenzuschlägen oder Equal-Pay-Regelungen. Bei einigen Kunden gilt Equal Pay bereits ab dem ersten Einsatztag, sodass Mitarbeiter von Beginn an eine Vergütung auf vergleichbarem Niveau wie die Stammbelegschaft erhalten. Individuelle Zulagen, Boni oder Sonderleistungen unterscheiden sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen und lassen sich nicht pauschal vergleichen.

Bekomme ich weiterhin Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Ja, die Regelungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind unabhängig von den Branchenzuschlagstarifen.

Ab wann bekomme ich einen Branchenzuschlag?

Der Branchenzuschlag wird gezahlt, wenn Sie sechs Wochen ohne Unterbrechung in einem Kundenbetrieb im Einsatz sind, für den die genannten Regelungen gelten. Die Höhe richtet sich dann nach der entsprechenden Vereinbarung in der Branche.

Betreffen die Zuschläge alle Mitarbeitergruppen?

Ja, es spielt keine Rolle, ob Sie im kaufmännischen oder technisch/gewerblichen Bereich eingesetzt sind. Entscheidend ist die Zugehörigkeit des Kundenbetriebs zu einer Branche.

Bewerbung

Kein passendes Stellenangebot? Bewerben Sie sich initiativ.


Techniker, Monteure und Quereinsteiger mit Facharbeiterbrief sind bei uns jederzeit willkommen. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen - wir melden uns.

bewerbung@allcon.eu(040) 23 88 48-0